Berufsstart

10 11 Auslandspraktika während der Ausbildung Auch während der Ausbildung kann man Erfahrungen fern der Heimat sammeln – und Förderungen bekommen Ein anderes Land kennenlernen, Sprachkenntnisse aufpolieren, neue Menschen treffen: Während einer Berufsausbildung kann man in die Ferne schweifen – und Erfahrungen abseits des heimischen Ausbildungsbetriebs sammeln. „Wir stellen fest, dass das noch längst nicht allen bekannt ist“, sagt Theresa Mayerhöffer von der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB). Dabei können Azubis laut Berufsbildungsgesetz bis zu einem Viertel der Ausbildung im Ausland verbringen. Eine Zeitspanne, die allerdings nur die wenigsten ausreizen, wie Jakob Schmachtel weiß, Ausbildungsberater bei der Industrieund Handelskammer: „Der übliche Auslandsaufenthalt liegt zwischen vier und acht Wochen.“ Eine Möglichkeit dafür: Die Ausbildung im Rahmen eines Praktikums anderswo fortführen. „Der Lernort der Ausbildung wird dann für eine Zeit ins Ausland verlagert. Zustimmung des Betriebs immer nötig Der Betrieb muss hierfür zustimmen. „Ein Auslandspraktikum ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Das hat die Vorteile, dass ich weiterhin versichert bin und Geld bekomme“, sagt Jakob Schmachtel. „Ich muss für dieses Praktikum keinen Urlaub nehmen.“ Der Nachteil: „Wenn der Ausbildungsbetrieb den Auslandsaufenthalt nicht unterstützen will, dann ist dem so“. Klappt es mit der Zustimmung, braucht es zudem einen Betrieb im Ausland, der die Fortführung der Berufsausbildung übernimmt. „Diesen zu finden, funktioniert sehr unterschiedlich und ist auch von der Berufsbranche abhängig“, sagt Theresa Mayerhöffer. Während mancher auf Partnerbetriebe des eigenen Unternehmens im Ausland zurückgreifen kann, suchen andere Azubis initiativ. Manchmal habe die Berufsschule Partnerschaften im Ausland, manchmal lohne es sich, über Städtepartnerschaften Ansprechpartner zu finden. Manchmal funktioniere die Suche über entsprechende Organisationen am besten. Ähnlich individuell wie die Suche nach einem Betrieb im Ausland, gestaltet sich die Suche nach einer Unterkunft. Ob in Betriebswohnungen, Wohngemeinschaften oder Gastfamilien, eines dürfte nahezu jeden Auszubildenden vor kleinere oder größere Herausforderungen stellen: die Sprache. Eine Mindestanforderung an die Sprachkenntnisse gibt es nicht. Aber „wenn ich etwas zu meinem Berufsbild lernen soll, muss ich meinen Ausbilder und Anweisungen verstehen können“, sagt Schmachtel. Englisch funktioniere Mayerhöffer zufolge meist als „Brückensprache“. Manchmal sind auch Besuche von Sprachschulen in die jeweiligen Auslandspraktika integriert. Fördermöglichkeiten für Auszubildende „Es gibt verschiedene Förderprogramme, die bestimmte Berufsgruppen, Zielländer oder auch den Zeitpunkt – während oder nach der Ausbildung – im Fokus haben“, sagt Mayerhöffer. Das größte von ihnen ist Erasmus+, das über Gelder der Europäischen Union finanziert wird. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet ein Förderprogramm an. Es nennt sich Ausbildung Weltweit und bezuschusst etwa Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Sprachkurse bei Praktika in Ländern, die nicht Programmländer von Erasmus+ sind. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass man bereits einen Partnerbetrieb im Ausland gefunden hat. Den Antrag muss dann – wie auch beim Programm Erasmus+ – nicht der Azubi selbst, sondern etwa der Ausbildungsbetrieb oder die berufliche Schule stellen. Informationen über Fördermöglichkeiten, Tipps für die Suche eines Praktikumsbetriebs und Antworten zu häufigen Fragen rund um ein mögliches Visum finden Auszubildende auf der Webseite der NA beim BIBB unter: www.meinauslandspraktikum.de Wer für ein Praktikum ins Ausland möchte, sollte das in jedem Fall frühzeitig bei seinem aktuellen Arbeitgeber ansprechen. „So kann der Betrieb es besser einplanen und auch für den Azubi ist das sehr wichtig“, sagt Schmachtel. „Viele Berufe haben gestreckte Abschlussprüfungen. Einen Auslandsaufenthalt kurz vor solch eine Prüfung zu legen, wäre doof.“ Solche Dinge sollte man bedenken. Anke Dankers, dpa Ein Auslandsaufenthalt ist immer bereichernd. Auch, wenn erst mal ein paar Hürden zu nehmen sind. Foto: Manu Padilla Photo/Westend61/dpa-tmn Krankenversicherung für Auszubildende Worauf man beim Berufsstart achten sollte Wer zur Schule geht oder studiert, ist bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern krankenversichert. Auszubildende hingegen müssen sich unabhängig vom Alter selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Worauf ist dabei zu achten? In Deutschland versichern sich die meisten Auszubildenden bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Entscheiden sie sich nicht selbst für eine Krankenkasse, macht das der Arbeitgeber. Die Arbeitgeberbeiträge zur GKV werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen, die andere Hälfte zahlen Azubis selbst. Liegt das Ausbildungsgehalt unter 325 Euro, übernimmt der Betrieb den kompletten Beitrag. Alternative: private Krankenversicherung Doch was ist mit einer Privaten Krankenversicherung (PKV)? Normalerweise können sich Auszubildende nicht privat versichern – es sei denn, sie waren es vor Beginn der Ausbildung über die Eltern. Wer sich dafür entscheidet, sollte wissen, dass die Beiträge zur PKV nicht vom Einkommen, sondern vom Umfang der versicherten Leistungen abhängen. Alternativ lassen sich Leistungslücken der GKV mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schließen. Zukünftige Beamte laufen extra Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die eine Beamtenlaufbahn anstreben. Beamtenanwärter erhalten schon während der Ausbildung Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall. Diese deckt jedoch nur einen Teil der Krankheitskosten ab. Deswegen ist eine ergänzende private Krankenversicherung speziell für Beamtenanwärter ein Muss, um nicht auf hohen Behandlungskosten sitzenzubleiben. -txnEine private Zusatzversicherung ist in jungen Jahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Leistungslücken der Krankenkassen zu schließen. Foto: Robert Kneschke/AdobeStock/Barmenia ALS EINSTEIGER ABGESICHERT Schon in den ersten Jahren im Job kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit das Berufsleben stoppen. Auch wenn sie nicht die erforderlichen fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sind Berufseinsteiger abgesichert. Können Jobstarter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nur noch eingeschränkt arbeiten, reicht schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung aus, damit sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben. Gibt es einen anderen Grund für eine Erwerbsminderung, also zum Beispiel eine nicht beruflich bedingte Krankheit, dann greift eine weitere Regelung. In so einem Fall sind die fünf Pflichtjahre auch bei Berufsanfängern schon vorerfüllt, sofern die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eintritt und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden. -dpa/tmnBei dem Namen Technische Universität München denkst Du wahrscheinlich direkt ans Studium, spannende Innovationen sowie Forschung und Wissenschaft. Dabei weißt Du vielleicht noch nicht, dass Du auch an der TUM eine Ausbildung absolvieren kannst. In den ausbildenden Lehrstühlen und Instituten an den drei Hauptstandorten München, Garching und Freising werden in über 20 Berufsbildern insgesamt bis zu 150 Auszubildende ausgebildet. WissenSchafft Zukunft - Wir kümmern uns um Deine! Deine Ausbildungsmöglichkeiten an der TUM jeweils m/w/d: • Baustoffprüfer • Biologielaborant • Bootsbauer • Brauer und Mälzer • Chemielaborant • Elektroniker • Fachangestellter für Medien und Informationsdienste • Fachinformatiker • Feinwerkmechaniker • Fischwirt • Glasapparatebauer • Kaufmann für Büromanagement • Landwirt • Mechatroniker • Mediengestalter • Systemelektroniker • Tiermedizinischer Fachangestellter • Tierpfleger Wir freuen uns auf Deinen Kontakt Technische Universität München Ausbildungszentrum | Lichtenbergstraße 4 85748 Garching | autum@tum.de Online bewerben unter www.berufsausbildung.tum.de Deine Ausbildung an der

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